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Unternehmen entwickeln und/oder pflegen Grünflächen im Austausch für ein formalisiertes Recht, die Flächen für Geschäftszwecke und Gewinne zu nutzen (z.B. durch die Platzierung von Werbeschildern und Logos oder den Zugewinn an Baurechten). Solche Vereinbarungen können sowohl kleine als auch mittelgroße Standorte umfassen und können sowohl kommunalen als auch unternehmerischen Zielen dienen.
Die Green Barter Vereinbarung zwischen einem privaten Bauherrn und der Gemeinde in Lodz in Polen. Der Bauherr eines neuerrichteten Wohngebiets schlug vor, die angrenzenden öffentlichen, durch Bauabfälle kontaminierten Flächen zu räumen und zu sanieren. Das private Bauunternehmen wurde von dem Gedanken angetrieben das Erscheinungsbild der Nachbarschaft zu verbessern, zeitgleich jedoch auch den Wert seiner Immobilien in die Höhe zu treiben. Die Initiative wurde von der Regierung von Lodz genehmigt und das vorübergehende privat-öffentliche Abkommen wurde unterzeichnet. Allerdings blieb es Eigentum der Gemeinde Lodz, die sich anschließend auch um die Pflege der Grünflächen kümmern muss.
[Quelle: (Ambrose-Oji et al. 2018)]